Hier finden Sie die nötigen Informationen, wenn Sie Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine anbieten wollen oder Auskünfte und Hilfe für sich oder Bekannte und Verwandte aus der Ukraine brauchen.
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Vertriebene, die in Österreich bleiben möchten, müssen sich bei den Erfassungsstellen der Polizei registrieren lassen.
Hilfesuchende Ukraine-Vertriebene, die in Oberösterreich bleiben wollen, erhalten einen Aufenthaltstitel „Ausweis für Vertriebene“ (dieser wird nicht von der Polizei ausgestellt bzw. zugestellt). Für den Erhalt des Ausweises ist eine zeitnahe Registrierung bei der Erfassungsstelle erforderlich.
Erreichbarkeit der Erfassungsstelle:
Wels:
Dragonerstraße 29, 4600 Wels
Montag von 08:00 bis 13:00 Uhr
Mobile Erfassung
Die LPD OÖ verfügt über eine mobile Erfassung zur primären Registrierung von Personen, welche auf Grund ihrer physischen Verfassung nicht in der Lage sind eine der o.a. Erfassungsstellen aufzusuchen. Erreichbarkeit: +43 664 88 22 98 30
Alle Erfassungsstellen mit Adressen, Öffnungszeiten und telefonischer Erreichbarkeit sowie FAQs finden Sie auf der Homepage der Landespolizeidirektion OÖ:
Alle Erfassungsstellen in Österreich
Erforderliche Unterlagen
Soweit vorhanden sollten zur Registrierung folgende Unterlagen mitgenommen werden:
In der Folge wird ein „Vertriebenen“-Ausweis erstellt und einige Tage später per Post zugestellt. Der Ausweis für Vertriebene gilt als Bestätigung über den geduldeten Aufenthalt und ist erforderlich, um Leistungen beispielsweise des AMS (z.B. Deutschkurse) beziehen zu können.
Zum Informationsblatt des BMI (1,96 MB)
Zu den FAQs zum Thema Aufenthalt und Registrierung
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Ukrainische Staatsangehörige und weitere Personen, die ab dem 24. Februar 2022 wegen der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine vorübergehend in Österreich aufgenommen werden, sind ab dem Tag der Ankunft im Bundesgebiet bei der ÖGK krankenversichert.
Vertriebene erhalten eine Versicherungsnummer und einen e-card-Ersatzbeleg, aber keine e-card.
Wurde die Registrierung noch nicht vorgenommen, so können Leistungen (Arzt, Apotheke usw.) trotzdem gegen Vorlage des ukrainischen Reisepasses in Anspruch genommen werden.
Zu der Information des öffentlichen Gesundheitsdienstes (586,02 KB)
Sie sind auf Grund der Oö. Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung verpflichtet, sich einer Lungenröntgenuntersuchung zu unterziehen. Sie bekommen daher von der Bezirksverwaltungsbehörde eine schriftliche Einladung zu einer Röntgenuntersuchung der Lunge zugeschickt.
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Wir laden Sie ein, an den vielfältigen Deutschkursen in Oberösterreich für Ukrainerinnen und Ukrainer teilzunehmen. Damit finden Sie sich in Oberösterreich besser und schneller zurecht und erhöhen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Das Land Oberösterreich bietet mit den „Hallo Oberösterreich“- Kursen ein niederschwelliges und dezentrales Einstiegsangebot.
Zum Überblick aller Deutschkursangebote (319,38 KB)
Hallo in Oberösterreich-Kurse
Die oberösterreichische Landesregierung bietet in Kooperation mit den Bildungsträgern (bfi, VHS, WIFI) „Hallo in Oberösterreich“-Kurse an. Die Kurse dauern zwischen 4 und 8 Wochen und werden in allen Landkreisen angeboten. Die „Hallo in Oberösterreich“-Kurse sind auch als On-Demand-Seminare ab 10 Teilnehmer:innen vor Ort buchbar.
Senden Sie Ihre Anfrage zu den Deutschkursen „Hallo in Oberösterreich“ an ukraine-deutschkurs@ooe.gv.at.
Zur Website des Berufsförderungsinstituts
Zur Website der Volkshochschule
Zu den Integrationskursen des WIFI
ÖIF-Angebote
Sie haben die Möglichkeit, kostenlose Deutschkurse in ganz Österreich zu besuchen. Das Programm heißt „Startpaket Deutsch & Integration“ und bietet an über 80 Standorten Deutschkurse an. Der ÖIF unterstützt auch die Teilnahme an anderen Deutschkursen. Um Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, können Sie neben dem Kurs auch an den freiwilligen Lerngruppen teilnehmen "Treffpunkt Deutsch".
Für weiterführende Informationen zu den Kursen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) wird in einem ersten Schritt um Kontaktaufnahme per E-Mail an ukraine@integrationsfonds.at oder unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 120 ersucht.
Tipps und Informationen, kostenlose Übungen und Materialien zum Deutschlernen:
Die vom BFI angebotenen Deutschkurse entsprechen den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Deutschkurse nach den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Durch den Besuch von Intensivkursen erreichen Sie Ihr Sprachniveau in nur sechs Wochen!
Deutschkurse nach den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Für die Anmeldung zu den Kursen sind unbedingt folgende Dokumente mitzubringen:
In der Folge wird ein „Vertriebenen“-Ausweis erstellt und einige Tage später per Post zugestellt. Der Ausweis für Vertriebene gilt als Bestätigung über den geduldeten Aufenthalt und ist erforderlich, um Leistungen beispielsweise des AMS (z.B. Deutschkurse) beziehen zu können.
Ukrainischsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Österreichischer Integrationsfonds (kurz: ÖIF) beantworten an der Hotline unter +43 1 715 10 51 120 von 08:00 bis 18:00 Uhr alle Fragen zur Versorgung, Orientierung, Wohnen und Arbeiten in Österreich und informieren über die dafür zuständigen Stellen.
+43 732 7720 16200
Montag, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Freitag von 7:30 bis 13:00 Uhr
Land Oberösterreich
Bahnhofplatz 1
4020 Linz
+43 732 7720 16200
nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at
Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
Mehrsprachige Hotline für dringende Fälle
+43 1 2676 870 9460
Volkshilfe OÖ
Stockhofstraße 40
4020 Linz
+43 732 34 05
office@volkshilfe-ooe.at
Caritas OÖ
Steingasse 25
4021 Linz
+43 732 7610 2020
information@caritas-ooe.at
Österreichischer Integrationsfonds
Weingartshofstraße 25
4020 Linz
+43 732 787 043
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Samstag und Sonntag: geschlossen
Arbeitsmarktservice, Landesgeschäftsstelle OÖ
Europaplatz 9
4021 Linz
+43 50 904 440
ams.oberoesterreich@ams.at
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bildungsdirektion OÖ
Sonnensteinstraße 20
4040 Linz
+43 732 707 10
bd.post@bildung-ooe.gv.at
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Samstag und Sonntag: geschlossen
Zusammenhelfen in Oberösterreich
Martin-Luther-Platz 3/3
4020 Linz
+43 664 533 17 56
info@zusammen-helfen.at
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Oberösterreich
Derfflingerstraße 1
4020 Linz
+43 59133 45 7043 Hotline
+43 59133 45 7001 Terminvergabe
BFA-RD-O-Einlaufstelle@bmi.gv.at
Landespolizeidirektion OÖ (LPD)
Gruberstraße 35
4020 Linz
+43 59133 40 0
lpd-o@polizei.gv.at
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag und Sonntag: geschlossen
Gewaltschutzzentrum OÖ - Anlaufstelle bei häuslicher Gewalt
Stockhofstraße 40
4020 Linz
+43 732 6077 60
ooe@gewaltschutzzentrum.at
Arcobaleno Begegnungszentrum
Friedhofstraße 6
4020 Linz
+43 732 605 897
begegnung@arcobaleno.info
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag, Samstag, Sonntag: geschlossen
STOP - Stadtteile ohne Partnergewalt
vorerst nur telefonisch erreichbar
+43 664 19 11 428
Telefonzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Hier finden Sie sämtliche Informationen, sofern Sie ein Quartier für Vertriebene anbieten möchten.
SOS-Kinderdorf sucht im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe und der Grundversorgung des Landes Gastfamilien. Sie sollen Kindern und Jugendlichen, die ohne erwachsene Begleitperson in Oberösterreich ankommen, ein vorübergehendes Zuhause, individuelle Betreuung und Zuwendung geben. Die ExpertInnen von SOS-Kinderdorf betreuen nicht nur die Vermittlung zwischen einem Kind/Jugendlichen und den Gasteltern, sondern begleiten die Familien langfristig und stehen mit Tat und Rat zur Seite.
Sie möchten Gastfamilie werden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen. Pro Standort ist gesondert ein Formular auszufüllen.
Über die Plattform "zusammenhelfen in OÖ" vom Verein dieziwi werden im Auftrag des Landes Oberösterreich freiwillige Initiativen und Freiwillige vernetzt. Neu entstandene Initiativen und bereits bestehende Initiativen können sich bei der Plattform melden, bekommen dort Unterstützungen und werden auf der Website von zusammenhelfen sichtbar gemacht, um so auch weitere Freiwillige zu gewinnen. "zusammenhelfen in OÖ" ist zudem die zentrale Anlaufstelle für alle Gemeinden rund um freiwilliges Engagement für geflüchtete Menschen.
Zum Verein zur Förderung freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich
Hier finden Sie Standorte und Öffnungszeiten der Volkshilfe-Shops, in denen Sie Sachspenden abgeben können.
Die Caritas ist seit 30 Jahren in der Ukraine aktiv. Ihr starkes Partnernetz ermöglicht es, rasch zu helfen. Konkret hilft die Caritas mit der Verteilung von Nahrungsmitteln, von Heizmaterial und Hygieneartikeln bis hin zur Unterstützung von Kindern in Schulen und in sogenannten "Child-Friendly-Spaces" sowie der Pflege von älteren Menschen in entlegensten Dörfern.
Beim Amt der Oö. Landesregierung wurde ein Postfach eingerichtet, an welches Sie ihr Angebot (z.B. Dolmetschtätigkeit) übermitteln können.
Die Adresse lautet: nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at
Die Plattform "zusammenhelfen" vom Verein dieziwi vernetzt und koordiniert Freiwilligen-Initiativen im gesamten Bundesland. Initiativen können sich dort melden bzw. Freiwillige können sich erkundigen, wo Hilfe benötigt wird.
Zum Verein zur Förderung freiwilligen, zivilgesellschaftlichen Engagements in Österreich
Unter der Hotline +43 1 2676 870 9460 erhalten Sie Auskünfte und auch Hilfe. Es werden dort Quartierplätze und Versorgungsmöglichkeiten angeboten.
Auf der Website der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) finden Sie zudem Hilfe und Informationen in ukrainischer Sprache (Infoflyer).
Zur Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)
Wenden Sie sich mit Fragen bitte an die Hotline beim Amt der Oö. Landesregierung +43 732 7720 16200 oder senden Sie die Anfrage an das Postfach nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at.
In dringenden Fällen steht die Hotline +43 1 2676 870 9460 rund um die Uhr zur Verfügung.
Bei Unterstützungsbedarf melden Sie uns die Daten dieser Personen ebenfalls an das Postfach nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at.
Auf der Website des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) finden sich dazu Infos und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI) finden sich FAQs zu Visa und Einreise im Zusammenhang mit der Lage der Ukraine.
Flucht kann immer auch die Gefahr von Menschenhandel bergen. Viele bieten Unterstützung an, aber manche sind nicht diejenigen, die sie vorgeben zu sein. Unterstützungsmaterialien zu den Gefahren von Ausbeutung und Menschenhandel für Menschen auf der Flucht auf Englisch und Ukrainisch finden Sie hier.
In Notfällen kontaktieren Sie die Polizei unter 112 oder 133 von jedem Telefon.
Rufen Sie bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit Menschenhandel die Hotline für Menschenhandel an: +43 677 61 34 34 34 (24 Stunden/7 Tage in der Woche)
Durch die Initiative der Ukrainerinnen und Ukrainer ist dieses Angebot zum Leben erwacht. Das Begegnungszentrum dient einerseits der Vernetzung und dem Austausch untereinander. Andererseits erfolgt durch das Kursangebot ein Kompetenzaufbau, um die Aktivitäten des täglichen Lebens zu bewältigen (Deutschkurs, Lernbegleitung, Kinderbetreuung, etc…)
Das Projekt IVO unterstützt kriegsvertriebene Menschen aus der Ukraine beim Start in ein eigenständiges Leben in Österreich durch eine umfassende Integrationsberatung ab dem Zeitpunkt der Unterbringung. Wie finde ich eine Wohnung? Welche sozialrechtlichen Ansprüche habe ich? Wie funktioniert das österreichische Gesundheitssystem? Welche Ausbildungsmöglichkeiten habe ich?
Die Integrationsberatung im Rahmen des Projekts IVO erfolgt ganzheitlich und bietet Unterstützung beim Kontakt mit Behörden, bei der Wohnungssuche, bei der Vermittlung von Qualifizierungsmaßnahmen und gibt Orientierung, indem ausführlich über das österreichische Sozial-, Gesundheits- und Bildungssystem informiert wird. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Menschen wird ein individueller Integrationsplan erstellt. Das Projekt IVO versteht sich auch als Drehscheibe und vermittelt die Klientinnen und Klienten bei Bedarf an die jeweiligen Stellen.
Sozialverein Cafe Kyiv
Südtirolerstraße 9
4020 Linz
+43 660 2341282 (Deutsch)
+43 660 9257956 (Ukrainisch)
Vertriebene aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 3. März 2023 und verlängert sich automatisch bis 4. März 2025.
Durch einen „Ausweis für Vertriebene“ wird das vorübergehende Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine dokumentiert. Das Aufenthaltsrecht bleibt jedoch unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 3. März 2024 weiterhin bestehen.
Es sind von Ihrer Seite keine weiteren Schritte notwendig. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird allen bereits registrierten Vertriebenen mit Wohnsitz in Österreich automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Sie jede Änderung Ihres Wohnsitzes unverzüglich beim Meldeamt bekannt geben, damit Ihnen der Ausweis zugestellt werden kann.
Folgende Personengruppen haben dieses vorübergehende Aufenthaltsrecht in Österreich:
Dieses Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung. Erforderlich dafür ist die Registrierung als Vertriebene / Vertriebener.
Hinweis: Für die von der Vertrieben-Verordnung erfassten Personen ist es nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Ein solcher wird seitens des BFA für die Dauer des Aufenthaltsrechts als Vertriebener nicht bearbeitet.
Informationsblatt zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts (60,81 KB) Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 3. März 2024 und verlängert sich automatisch bis 4. März 2025.
Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts Informationen und Formulare in verschiedenen Sprachen.
Vertriebene fallen unter die allgemeine Meldepflicht und müssen ihren Wohnsitz daher innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft (in der Grundversorgungseinrichtung oder beim privaten Quartiergeber) beim jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat melden.
Sollten Sie wieder aus der Unterkunft ausziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz auch wieder ab- bzw. ummelden.
Zur Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
Weitere Informationen auf www.oesterreich.gv.at
Bei Fragen oder Unklarheiten zur Auszahlung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Regionalstelle (dort wo Sie Grundversorgung beantragt haben) bzw. an die jeweilige Landesorganisation
Volkshilfe OÖ
+43 732 34 05
office@volkshilfe-ooe.at
Caritas OÖ
+43 732 7610 2020
information@caritas-ooe.at
Zu den Beratungsstellen der Volkshilfe und Caritas für Asylwerber/innen und Vertriebene (119,36 KB)
Im Falle von Unklarheiten können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an die Grundversorgungsstelle des Landes Oberösterreich ( nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at) wenden.
Verpflegungsgeld:
Mietzuschuss: (für die Gewährung eines Mietzuschusses ist ein Mietvertrag Voraussetzung)
Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
* Bei Prekariats- oder Bittleihverträgen sind jedenfalls Nachweise der durch die Benützung anfallenden Betriebskosten beizubringen.
Personen, denen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zukommt, haben Anspruch auf Beihilfe für ihre Kinder, denen dieses Aufenthaltsrecht ebenfalls zuerkannt wurde.
Weitere Informationen zur Familienbeihilfe
Ukrainischen Vertriebenen, die sich registriert haben, ist es möglich in Österreich in allen Branchen zu Arbeiten.
Das AMS unterstützt alle Personen mit einem gültigen Ausweis für Vertriebene mit bedarfsgerechten Förderangeboten wie z.B. Deutschkursen, Kompetenzerhebungen und Qualifizierungen bei der Arbeitsmarktintegration und vermittelt auch aktiv offenen Stellen.
Zum AMS-Besuch ist unbedingt die blaue Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") mitzubringen.
Weitere Informationen sowie alle Adressen der AMS-Stellen
Um laufende finanzielle Leistungen aus der Grundversorgung zu erhalten ist es notwendig, die Bemühungspflicht zu erfüllen. Das bedeutet, dass für den erstmaligen Bezug der Grundversorgungsleistung noch keine AMS-Meldung erforderlich ist, dass Sie sich aber jedenfalls beim Arbeitsmarktservice melden müssen um laufende finanzielle Leistungen aus der Grundversorgung zu erhalten.
Ausgenommen von der Bemühungspflicht sind schulpflichtige Kinder, Personen ab 60 Jahren, Frauen mit Sorgepflichten für kleine Kinder und kranke bzw. beeinträchtigte Personen, die aufgrund der Erkrankung / Beeinträchtigung nicht arbeiten können. All diese Personen müssen sich nicht beim AMS melden.
Hinweis: Das Einkommen, das Sie aufgrund einer Arbeitsaufnahme beziehen, kann Ihre Leistung aus der Grundversorgung reduzieren. Der Freibetrag in der Grundversorgung beträgt monatlich 110 Euro pro arbeitende Person zuzüglich 80 Euro für jedes Kernfamilienmitglied (Lebensgefährten, EhepartnerInnen sowie minderjährige Kinder).
Ab Januar 2023 bekommen Vertriebene aus der Ukraine zusätzlich einen ergänzenden Freibetrag auf Arbeitseinkommen. Von ihrem Netto-Familien-/Einkommen bleiben nach Abzug des bisherigen Freibetrages 35 % als zusätzlicher Freibetrag. Der Rest (65 %) kann die Grundversorgungsleistungen verringern.
Beispiel: Eine UA-Familie mit 3 Mitgliedern und einem Familieneinkommen von 1.000 Euro hat 270 Euro Grundfreibetrag und 256 Euro als zusätzlichen Freibetrag. Die verbleibenden 474 Euro werden auf die Grundversorgungsleistungen angerechnet. Die genaue Berechnung hängt von mehreren Faktoren ab und erfordert die Vorlage der Einkommensnachweise bei der zuständigen Regionalstelle der Caritas oder Volkshilfe (dort wo Grundversorgung beantragt wurde).“
Die gewährte Grundversorgungsleistung erlischt mit dem Verlassen des Bundesgebietes. Sie kann natürlich bei Rückkehr wieder gewährt werden. Sie sind verpflichtet der Grundversorgungsstelle entsprechende Veränderungen zu melden.
Unabhängig davon erlischt auch der Vertriebenenstatus, wenn der Auslandsaufenthalt ‚eine kurze Zeit‘ übersteigt. Der Vertriebenenausweis ist in solchen Fällen zurückzugeben. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn die Abwesenheit drei Wochen oder länger dauert. Auch der Vertriebenenstatus kann nach Wiederkehr neuerlich beantragt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei schulpflichtigen Kindern eine solche temporäre Heimkehr mit Hinweis auf die geltende Schulpflicht außerhalb der Ferien kaum möglich ist.
Alle Kinder im schulpflichtigen Alter (6 – 15 Jahre) mit dauerndem Aufenthalt in Österreich sind, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Aufenthaltsstatus verpflichtet, eine österreichische Schule zu besuchen.
Schulpflichtige Schüler/innen können ihre Schulpflicht grundsätzlich an jeder öffentlichen Schule oder Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht erfüllen. Damit ist ein Recht auf einen Schulplatz in einer Pflichtschule verbunden.
Seitens der Ukraine wird auch im Schuljahr 2023/24 Distance Learning organisiert.
Eine Teilnahme am Unterricht in der Schule ist an allen Werktagen verpflichtend und kann nicht durch die Teilnahme am Distance Learning durch ukrainische Bildungseinrichtungen ersetzt werden.
Es wird empfohlen, sobald die Grundversorgung geregelt ist, mit dem Haustier einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier kennzeichnen und gegen Tollwut impfen zu lassen, sofern dies nicht bereits an der EU-Außengrenze geschehen ist.
Folgend finden Sie einige Informationen zum Thema Hundehaltung.
Meldepflicht rund um die Hundehaltung (28,15 KB)
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-162 00
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail nachbarschaftshilfe@ooe.gv.at